Die Kirchenverwaltung

Die Kirchenverwaltung (KV) ist Organ und rechtlicher Vertreter der Pfarrgemeinde und der Kirchenstiftung.

Sie wird von der Pfarrgemeinde für sechs Jahre gewählt.

Die KV besteht aus dem Kirchenverwaltungsvorstand und den gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern.
Ein Mitglied nimmt das Amt des Kirchenpflegers wahr.

Mitglieder

Die KV besteht aus Pfarrer Dosseh als ihrem Vorstand und folgenden gewählten Mitgliedern:
Herr Heim, Herr Seger, Herr Auer, Herr Baumann,

Herr Heim nimmt das Amt des Kirchenpflegers wahr.

Aufgaben

Die KV vertritt die Kirchenstiftung sowohl nach innen als auch nach außen in allen rechtlichen Angelegenheiten. 

Sie entscheidet über den Haushalt und das Stiftungsvermögen der Pfarrei nach Anhörung des
Pfarrgemeinderates. Wenn ein neuer Pfarrer in der Pfarrgemeinde seinen Dienst beginnt, überreicht
der Kirchenpfleger den Kirchenschlüssel.
Bei den Verhandlungen mit der politischen Gemeinde über die Zuschüsse zur Kirchenrenovierung oder zur Kindertageseinrichtung sitzen die Vertreter der Kirchenverwaltung mit am Tisch.

Auch wenn viele Kirchenverwaltungen ihren Dienst oft ohne großes öffentliches Aufsehen tun, sind sie dennoch in der Pfarrei ein unverzichtbares und überaus wichtiges Gremium.

Die Kirchenverwaltung wird durch Beschlussfassung tätig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Kein anwesender Stimmberechtigter darf sich der Stimme enthalten. Die Kirchenverwaltung ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend
ist.

Nach Art. 11 KiStiftO obliegt der Kirchenverwaltung "... die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens, die Sorge für die Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse ... " (z. B. Unterhalt der Kirche, Bereitstellung des Sachbedarfs für Gottesdienst und Seelsorge, Entlohnung der kirchlichen Mitarbeiter, Verwaltungsaufwand usw.). 

Dem KV-Vorstand obliegt nach Art. 13 KiStiftO u. a. die Leitung der KV-Sitzungen, Vollzug der Beschlüsse, Weisungsbefugnis und Dienstaufsicht über die Mitarbeiter der Kirchenstiftung sowie die Kassenprüfung.